Sie fahren in engen Rampen und Einfahrten. Sie rangieren eventuell sogar mit Anhänger und Sattelschlepper. Kleine Fehler könnten dabei immensen Schaden anrichten. Daher sind für die Erstausstellung und die Verlängerung dieser Führerscheine hohe Anforderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (Fe-V) festgelegt. Doch keine Sorge, wir bringen Sie in stressfreier Atmosphäre durch die Prüfung.
notwendige Untersuchungen: Erstausstellung
für die Erstausstellung benötigen Sie:
verkehrsmedizinische Untersuchung
ausreichende Sehschärfe: 80% pro Auge und 100% auf beiden Augen
ausreichendes Farbensehen
ausreichendes Stereosehen
ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen
intaktes Gesichtsfeld
notwendige Untersuchungen: Verlängerung
für die Folgeausstellung benötigen Sie alle 5 Jahre:
verkehrsmedizinische Untersuchung
ausreichende Sehschärfe: 80% pro Auge und 100% auf beiden Augen
ausreichendes Farbensehen
ausreichendes Stereosehen
ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen
intaktes Gesichtsfeld
die Führerscheinstelle verlangt bei Neubeantragung
Bescheinigung ärztliche Untersuchung
(nach Anlage 5 Absatz 1 FEV)
Bescheinigung Sehtest mit Gesichtsfeldprüfung
(nach Anlage 6 2.1 FEV)
die Führerscheinstelle verlangt bei Verlängerung
Bescheinigung ärztliche Untersuchung
(nach Anlage 5 Absatz 1 FEV)
Bescheinigung Sehtest mit Gesichtsfeldprüfung
(nach Anlage 6 2.1 FEV)