Führerschein: Bus

Als Busfahrer:in haben Sie eine immense Verantwortung. Oftmals nutzen Ihre Gäste keine Sicherheitsgurte und sind somit eine verletzliche hochempfindliche "Fracht". Daher sind für die Erstausstellung und die Verlängerung dieser Führerscheine besonders hohe Anforderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (Fe-V) festgelegt. Doch keine Sorge, wir bringen Sie in stressfreier Atmosphäre durch die Prüfung.

  • verkehrsmedizinische Untersuchung
  • ausreichende Sehschärfe: 80% pro Auge und 100% auf beiden Augen
  • ausreichendes Farbensehen
  • ausreichendes Stereosehen
  • ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen
  • intaktes Gesichtsfeld
  • eine psychometrische Untersuchung durch eine zugelassene Stelle
  • notwendige Untersuchungen: Verlängerung
  • für die Folgeausstellung benötigen Sie alle 5 Jahre:

  • verkehrsmedizinische Untersuchung
  • ausreichende Sehschärfe: 80% pro Auge und 100% auf beiden Augen
  • ausreichendes Farbensehen
  • ausreichendes Stereosehen
  • ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen
  • intaktes Gesichtsfeld
  • ab dem 50. LJ auch eine erneute psychometrische Untersuchung
  • die Führerscheinstelle verlangt bei Neubeantragung
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung
  • (nach Anlage 5 Absatz 1 FEV)
  • Bescheinigung Sehtest mit Gesichtsfeldprüfung
  • (nach Anlage 6 2.1 FEV)
  • Bescheinigung zur Psychometrie
  • (nach Anlage 5 Absatz 2 FEV)
  • die Führerscheinstelle verlangt bei Erstausstellung
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung
  • (nach Anlage 5 Absatz 1 FEV)
  • Bescheinigung Sehtest mit Gesichtsfeldprüfung
  • (nach Anlage 6 2.1 FEV)
  • ab 50 Jahren: Bescheinigung zur Psychometrie
  • (nach Anlage 5 Absatz 2 FEV)